Weil uns Transparenz wichtig ist!
Christian Frank
Finanz- und Versicherungsmakler Schlesische Str. 9a 93073 Neutraubling D-6SSV-4YZVC-78 |
... ist Interessenvertreter seiner Mandanten.Der Ehrbare Versicherungsmakler ist keinesfalls an einen Produktgeber gebunden. Er ist Interessenvertreter seiner Mandanten. Er ist im Vermittlerregister als Versicherungsmakler registriert. Der Ehrbare Versicherungsmakler nimmt nicht an Wettbewerben von Produktgebern teil. Der Ehrbare Versicherungsmakler ist verpflichtet, keine Phantasiebezeichnungen für seine Tätigkeit zu benutzen. Insbesondere weist er sich als Versicherungsmakler entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aus. Der Ehrbare Versicherungsmakler macht die Leistung und Bedeutung seines Status für die Öffentlichkeit und insbesondere gegenüber seinen Mandanten deutlich. Der Ehrbare Versicherungsmakler nimmt an Weiterbildungen zur Arbeitsweise des Versicherungsmaklers, zum aktuellen Maklerrecht, zu Produkten etc. teil. Der Ehrbare Versicherungsmakler wird mit seinen Mandanten einen schriftlichen Maklervertrag schließen und sich ggf. mittels schriftlicher Maklervollmacht von seinen Mandanten bevollmächtigen lassen. Der Ehrbare Versicherungsmakler verpflichtet sich, seine Arbeit unter folgendem Motto zu führen: „Absicherung bestehenden Vermögens geht vor Schaffung neuen Vermögens!“ Mithin wird er seine Mandanten keinesfalls mit einem Geld-zurück- Versprechen ködern, wie dies gerade in Bezug auf kapitalisierende Versicherungen in verschiedenen Vertriebszweigen anzutreffen ist. Der Ehrbare Versicherungsmakler wird seine Mandanten darauf hinweisen, dass die Absicherung eines Risikos stets Geld kostet. Der Ehrbare Versicherungsmakler verpflichtet sich, seine Mandanten nicht nur über Vorteile von Produkten, sondern auch zu deren ggf. existenten Nachteilen und Zwängen zu beraten. Der Ehrbare Versicherungsmakler wird im Sinne des Mandanten als dessen Sachwalter tätig. Der Ehrbare Versicherungsmakler berät seine Mandanten ausgerichtet an deren Wünschen und Bedürfnissen. Steuerungsversuche durch Medien und Produktgeber, courtagegetriebene Umdeckungen oder solche, die zum Nachteil des Mandaten sind, lehnt der Ehrbare Versicherungsmakler ab. Sollte die Kündigung einer bestehenden Versicherung mit Nachteilen für den Mandanten verbunden sein, so wird der Ehrbare Versicherungsmakler den Mandanten auf diese Nachteile hinweisen. Der Ehrbare Versicherungsmakler verpflichtet sich, seine Mandanten möglichst umfassend zu betreuen. Er wird seinen Mandanten anbieten, alle Versicherungen und Finanzanlagen in seine Betreuung zu übernehmen, soweit dem Makler dies im Rahmen seiner Zulassung, rechtlich, fachlich und unter Berücksichtigung seines Rates möglich ist. In diesem Zuge wird der Ehrbare Versicherungsmakler seine Mandanten auf Deckungslücken hinweisen sowie unvorteilhafte Versicherungen im Bestand seiner Mandanten ansprechen. Auf bestimmte Bereiche spezialisierte Versicherungsmakler handeln sinngemäß im Rahmen der von ihnen für den Mandanten betreuten Bereiche/Sparten. In der Versicherungs- und Bausparwirtschaft bestehen bewährte Ombudsmannsysteme zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten. Der Ehrbare Versicherungsmakler wird seine Mandanten in geeigneter Weise auf diese Stellen hinweisen. Daten seiner Mandanten wird der Ehrbare Versicherungsmakler entsprechend der Regelung Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten. Der Ehrbare Versicherungsmakler wird Gespräche mit seinen Mandanten gemäß den gesetzlichen Erfordernissen dokumentieren. Im Weiteren ist der Ehrbare Makler bestrebt, jedem Mandanten einen sogenannten grundsätzlichen Rat zu übergeben, in welchem der Grundbedarf des Mandanten ermittelt wird. Ein etwaiger Beratungsverzicht stellt die Ausnahme dar. Allgemeine Compliance Regelungen (insbesondere Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit) beachtetet der Ehrbare Versicherungsmakler ebenso, wie sich selbst gegebene Regelungen zum Umgang mit Einladungen, Geschenken und Zuwendungen, um Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen zu vermeiden. Der Ehrbare Versicherungsmakler ist Versicherungsmakler und somit im Bereich § 34d GewO tätig. Kapitalanlagen wird der Versicherungsmakler nur dann vermitteln/betreuen, wenn er als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO im entsprechenden Register registriert ist und über eine Genehmigung im entsprechenden Bereich verfügt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass für Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO nicht dieser Kodex, sondern der Kodex Ehrbarer Finanzanlagenvermittler gilt, insofern dazu der Beitritt erklärt wurde. Der Kodex der Tätigkeit des ehrbaren Versicherungsmaklers wurde vom Fachverlag Versicherungsbote UG erstellt. Der benannte Makler hat sich zur Einhaltung vorstehender Handlungsweisen verpflichtet. Der Ehrbare Versicherungsmakler akzeptiert den Verlag Versicherungsbote UG als Beschwerdestelle. Verstöße gegen den Kodex der Tätigkeit des Ehrbaren Versicherungsmaklers können (mit geeignetem Nachweis) übersendet werden an: Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt) Der Verlag Versicherungsbote UG kann davon Gebrauch machen, erfolgreiche Beschwerden wegen Verstoß gegen den Kodex zu veröffentlichen. |
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Christian Frank
Finanz- und Versicherungsmakler Schlesische Str. 9a 93073 Neutraubling D-6SSV-4YZVC-78 |
... ist Interessenvertreter seiner Mandanten.Der Ehrbare Versicherungsmakler ist keinesfalls an einen Produktgeber gebunden. Er ist Interessenvertreter seiner Mandanten. Er ist im Vermittlerregister als Versicherungsmakler registriert. Der Ehrbare Versicherungsmakler nimmt nicht an Wettbewerben von Produktgebern teil. Der Ehrbare Versicherungsmakler ist verpflichtet, keine Phantasiebezeichnungen für seine Tätigkeit zu benutzen. Insbesondere weist er sich als Versicherungsmakler entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aus. Der Ehrbare Versicherungsmakler macht die Leistung und Bedeutung seines Status für die Öffentlichkeit und insbesondere gegenüber seinen Mandanten deutlich. Der Ehrbare Versicherungsmakler nimmt an Weiterbildungen zur Arbeitsweise des Versicherungsmaklers, zum aktuellen Maklerrecht, zu Produkten etc. teil. Der Ehrbare Versicherungsmakler wird mit seinen Mandanten einen schriftlichen Maklervertrag schließen und sich ggf. mittels schriftlicher Maklervollmacht von seinen Mandanten bevollmächtigen lassen. Der Ehrbare Versicherungsmakler verpflichtet sich, seine Arbeit unter folgendem Motto zu führen: „Absicherung bestehenden Vermögens geht vor Schaffung neuen Vermögens!“ Mithin wird er seine Mandanten keinesfalls mit einem Geld-zurück- Versprechen ködern, wie dies gerade in Bezug auf kapitalisierende Versicherungen in verschiedenen Vertriebszweigen anzutreffen ist. Der Ehrbare Versicherungsmakler wird seine Mandanten darauf hinweisen, dass die Absicherung eines Risikos stets Geld kostet. Der Ehrbare Versicherungsmakler verpflichtet sich, seine Mandanten nicht nur über Vorteile von Produkten, sondern auch zu deren ggf. existenten Nachteilen und Zwängen zu beraten. Der Ehrbare Versicherungsmakler wird im Sinne des Mandanten als dessen Sachwalter tätig. Der Ehrbare Versicherungsmakler berät seine Mandanten ausgerichtet an deren Wünschen und Bedürfnissen. Steuerungsversuche durch Medien und Produktgeber, courtagegetriebene Umdeckungen oder solche, die zum Nachteil des Mandaten sind, lehnt der Ehrbare Versicherungsmakler ab. Sollte die Kündigung einer bestehenden Versicherung mit Nachteilen für den Mandanten verbunden sein, so wird der Ehrbare Versicherungsmakler den Mandanten auf diese Nachteile hinweisen. Der Ehrbare Versicherungsmakler verpflichtet sich, seine Mandanten möglichst umfassend zu betreuen. Er wird seinen Mandanten anbieten, alle Versicherungen und Finanzanlagen in seine Betreuung zu übernehmen, soweit dem Makler dies im Rahmen seiner Zulassung, rechtlich, fachlich und unter Berücksichtigung seines Rates möglich ist. In diesem Zuge wird der Ehrbare Versicherungsmakler seine Mandanten auf Deckungslücken hinweisen sowie unvorteilhafte Versicherungen im Bestand seiner Mandanten ansprechen. Auf bestimmte Bereiche spezialisierte Versicherungsmakler handeln sinngemäß im Rahmen der von ihnen für den Mandanten betreuten Bereiche/Sparten. In der Versicherungs- und Bausparwirtschaft bestehen bewährte Ombudsmannsysteme zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten. Der Ehrbare Versicherungsmakler wird seine Mandanten in geeigneter Weise auf diese Stellen hinweisen. Daten seiner Mandanten wird der Ehrbare Versicherungsmakler entsprechend der Regelung Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten. Der Ehrbare Versicherungsmakler wird Gespräche mit seinen Mandanten gemäß den gesetzlichen Erfordernissen dokumentieren. Im Weiteren ist der Ehrbare Makler bestrebt, jedem Mandanten einen sogenannten grundsätzlichen Rat zu übergeben, in welchem der Grundbedarf des Mandanten ermittelt wird. Ein etwaiger Beratungsverzicht stellt die Ausnahme dar. Allgemeine Compliance Regelungen (insbesondere Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit) beachtetet der Ehrbare Versicherungsmakler ebenso, wie sich selbst gegebene Regelungen zum Umgang mit Einladungen, Geschenken und Zuwendungen, um Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen zu vermeiden. Der Ehrbare Versicherungsmakler ist Versicherungsmakler und somit im Bereich § 34d GewO tätig. Kapitalanlagen wird der Versicherungsmakler nur dann vermitteln/betreuen, wenn er als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO im entsprechenden Register registriert ist und über eine Genehmigung im entsprechenden Bereich verfügt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass für Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO nicht dieser Kodex, sondern der Kodex Ehrbarer Finanzanlagenvermittler gilt, insofern dazu der Beitritt erklärt wurde. Der Kodex der Tätigkeit des ehrbaren Versicherungsmaklers wurde vom Fachverlag Versicherungsbote UG erstellt. Der benannte Makler hat sich zur Einhaltung vorstehender Handlungsweisen verpflichtet. Der Ehrbare Versicherungsmakler akzeptiert den Verlag Versicherungsbote UG als Beschwerdestelle. Verstöße gegen den Kodex der Tätigkeit des Ehrbaren Versicherungsmaklers können (mit geeignetem Nachweis) übersendet werden an: Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt) Der Verlag Versicherungsbote UG kann davon Gebrauch machen, erfolgreiche Beschwerden wegen Verstoß gegen den Kodex zu veröffentlichen. |
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