Weil uns Transparenz wichtig ist!
Christian Frank
Finanz- und Versicherungsmakler Schlesische Str. 9a 93073 Neutraubling D-F-155-Q968-95 |
... wird die Interessen seiner Mandanten vertreten.Der Ehrbare Finananzanlagenvermittler ist keinesfalls an einen Produktgeber gebunden. Er fühlt sich seinen Mandanten gegenüber verpflichtet. Er ist im Vermittlerregister als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO registriert. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler nimmt nicht an Wettbewerben von Produktgebern teil. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ist verpflichtet, keine Phantasiebezeichnungen für seine Tätigkeit zu benutzen. Insbesondere weist er sich als Finanzanlagenvermittler entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aus. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler macht die Leistung und Bedeutung seines Status für die Öffentlichkeit und insbesondere gegenüber seinen Mandanten deutlich. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler nimmt an Weiterbildungen zur Arbeitsweise eines unabhängigen Finanzanlagenvermittlers, zum aktuellen Recht, zu Produkten etc. teil. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ist im Sinne des Mandanten tätig und berät seine Mandanten ausgerichtet an deren Wünschen und Bedürfnissen sowie der ermittelten Risikoneigung. Sollte die Kündigung einer bestehenden Anlage mit Nachteilen für den Mandanten verbunden sein, so wird der Ehrbare Finanzanlagenvermittler den Mandanten auf diese Nachteile hinweisen. Courtagegetriebene Umschichtungen/Switches zum Nachteil des Mandaten lehnt der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ab. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler verpflichtet sich, seine Mandanten nicht nur über Vorteile von Produkten, sondern auch zu deren Nachteilen und Zwängen zu beraten. Daten seiner Mandanten wird der Ehrbare Finanzanlagenvermittler entsprechend der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler wird Gespräche mit seinen Mandanten gemäß den gesetzlichen Erfordernissen dokumentieren. Eine Anlagenvermittlung ohne Angemessenheitsprüfung erfolgt nur dann, wenn der Mandant nicht bereit ist, die dafür erforderlichen Informationen zu liefern, was zu dokumentieren ist. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ist Finanzanlagenvermittler und somit im Bereich § 34f GewO tätig. Versicherungsverträge wird der Finanzanlagenberater nur dann vermitteln/betreuen, wenn er auch als Versicherungsvermittler gemäß § 34d GewO im entsprechenden Register registriert ist. Für den Fall, dass der Finanzanlagenvermittler im Rahmen § 34d GewO auch eine Registrierung als Versicherungsmakler besitzt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Versicherungsmakler nicht dieser Kodex hier, sondern der Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler gilt, insofern ein Beitritt dazu erfolgte. Steuerungsversuche durch Medien und Produktgeber lehnt der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ab. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler verpflichtet sich, seine Mandanten möglichst umfassend zu betreuen. Mithin wird der Ehrbare Finanzanlagenvermittler seinen Mandanten anbieten alle Finanzanlagen in seine Betreuung zu übernehmen, soweit dem Ehrbaren Finanzanlagenvermittler dies im Rahmen seiner Zulassung rechtlich, fachlich und unter Berücksichtigung seines Rates möglich ist. In diesem Zuge wird der Ehrbare Finanzanlagenvermittler seine Mandanten auf unvorteilhafte Geldanlagen in deren Bestand ansprechen. Auf bestimmte Bereiche spezialisierte Finanzanlagenvermittler handeln sinngemäß im Rahmen der von ihnen vermittelten Anlagen. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler wird seinen Mandanten von sich aus keine Produkte aus dem Bereich des Grauen Kapitalmarktes anbieten. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler wird seinen Mandanten demnach von sich aus keine Orderschuldverschreibungen, Genussrechte, a-typisch stille Beteiligungen, Schiffsbeteiligungen, geschlossene Immobilienfonds etc. anbieten. Produkte des Grauen Kapitalmarktes wird der Ehrbare Finanzanlagenvermittler nur auf ausdrückliches Verlangen seines Mandanten anbieten, welches zu dokumentieren ist. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ist verpflichtet, seine Mandanten eindeutig und in einer auch für Laien verständlichen Form darauf hinzuweisen, dass Produkte des Grauen Kapitalmarktes für die Altersvorsorge ungeeignet sind, dem Risiko des Totalverlustes unterliegen und oft nur schwer handelbar sind. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler wird Vorstehendes in geeigneter Schriftform zum Bestandteil seiner Beratungsdokumentation machen. Allgemeine Compliance Regelungen (insbesondere Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit) beachtetet der Ehrbare Finanzaanlagenermittler ebenso, wie sich selbst gegebene Regelungen zum Umgang mit Einladungen, Geschenken und Zuwendungen, um Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen zu vermeiden. In der Finanzbranche bestehen bewährte Ombudsmann- und Streitschlichtersysteme zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler wird seine Mandanten in geeigneter Weise auf diese Stellen hinweisen. Sonstiges zu diesem Kodex Der Kodex der Tätigkeit des ehrbaren Finanzanlagenvermittlers wurde vom Fachverlag Versicherungsbote UG erstellt. Der benannte Finanzanlagenvermittler hat sich zur Einhaltung vorstehender Handlungsweisen verpflichtet. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler akzeptiert den Verlag Versicherungsbote UG als Beschwerdestelle. Verstöße gegen den Kodex der Tätigkeit des Ehrbaren Finanzanlagenvermittlers können (mit geeignetem Nachweis) übersendet werden an: Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt) Der Verlag Versicherungsbote UG kann davon Gebrauch machen, erfolgreiche Beschwerden wegen Verstoß gegen den Kodex zu veröffentlichen. |
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Christian Frank
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