Weil uns Transparenz wichtig ist!

zum Kodex: Ehrbarer Versicherungsmakler
 

 

 

      Kodex
Ehrbarer Finanzanlagenvermittler

Christian Frank
Finanz- und Versicherungsmakler
Schlesische Str. 9a
93073 Neutraubling
D-F-155-Q968-95
 
     
 
Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ...

... wird die Interessen seiner Mandanten vertreten.

Der Ehrbare Finananzanlagenvermittler ist keinesfalls an einen Produktgeber gebunden. Er fühlt sich seinen Mandanten gegenüber verpflichtet. Er ist im Vermittlerregister als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO registriert. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler nimmt nicht an Wettbewerben von Produktgebern teil.

... bezeichnet sich als Finanzanlagenvermittler.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ist verpflichtet, keine Phantasiebezeichnungen für seine Tätigkeit zu benutzen. Insbesondere weist er sich als Finanzanlagenvermittler entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aus.

... schärft das Bild des unabhängigen Finanzanlagenvermittlers und bildet sich weiter.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler macht die Leistung und Bedeutung seines Status für die Öffentlichkeit und insbesondere gegenüber seinen Mandanten deutlich. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler nimmt an Weiterbildungen zur Arbeitsweise eines unabhängigen Finanzanlagenvermittlers, zum aktuellen Recht, zu Produkten etc. teil.

... handelt im Sinne seiner Mandanten.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ist im Sinne des Mandanten tätig und berät seine Mandanten ausgerichtet an deren Wünschen und Bedürfnissen sowie der ermittelten Risikoneigung. Sollte die Kündigung einer bestehenden Anlage mit Nachteilen für den Mandanten verbunden sein, so wird der Ehrbare Finanzanlagenvermittler den Mandanten auf diese Nachteile hinweisen. Courtagegetriebene Umschichtungen/Switches zum Nachteil des Mandaten lehnt der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ab. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler verpflichtet sich, seine Mandanten nicht nur über Vorteile von Produkten, sondern auch zu deren Nachteilen und Zwängen zu beraten.

... Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler beachtet das Bundesdatenschutzgesetzt.

Daten seiner Mandanten wird der Ehrbare Finanzanlagenvermittler entsprechend der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

... dokumentiert Beratungsgespräche.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler wird Gespräche mit seinen Mandanten gemäß den gesetzlichen Erfordernissen dokumentieren. Eine Anlagenvermittlung ohne Angemessenheitsprüfung erfolgt nur dann, wenn der Mandant nicht bereit ist, die dafür erforderlichen Informationen zu liefern, was zu dokumentieren ist.

... und der Bereich Versicherungen.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ist Finanzanlagenvermittler und somit im Bereich § 34f GewO tätig. Versicherungsverträge wird der Finanzanlagenberater nur dann vermitteln/betreuen, wenn er auch als Versicherungsvermittler gemäß § 34d GewO im entsprechenden Register registriert ist. Für den Fall, dass der Finanzanlagenvermittler im Rahmen § 34d GewO auch eine Registrierung als Versicherungsmakler besitzt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Versicherungsmakler nicht dieser Kodex hier, sondern der Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler gilt, insofern ein Beitritt dazu erfolgte.

... lehnt Steuerungsversuche ab.

Steuerungsversuche durch Medien und Produktgeber lehnt der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ab.

... betreut seine Mandanten möglichst umfassend.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler verpflichtet sich, seine Mandanten möglichst umfassend zu betreuen. Mithin wird der Ehrbare Finanzanlagenvermittler seinen Mandanten anbieten alle Finanzanlagen in seine Betreuung zu übernehmen, soweit dem Ehrbaren Finanzanlagenvermittler dies im Rahmen seiner Zulassung rechtlich, fachlich und unter Berücksichtigung seines Rates möglich ist. In diesem Zuge wird der Ehrbare Finanzanlagenvermittler seine Mandanten auf unvorteilhafte Geldanlagen in deren Bestand ansprechen. Auf bestimmte Bereiche spezialisierte Finanzanlagenvermittler handeln sinngemäß im Rahmen der von ihnen vermittelten Anlagen.

... und der Graue Kapitalmarkt.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler wird seinen Mandanten von sich aus keine Produkte aus dem Bereich des Grauen Kapitalmarktes anbieten. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler wird seinen Mandanten demnach von sich aus keine Orderschuldverschreibungen, Genussrechte, a-typisch stille Beteiligungen, Schiffsbeteiligungen, geschlossene Immobilienfonds etc. anbieten. Produkte des Grauen Kapitalmarktes wird der Ehrbare Finanzanlagenvermittler nur auf ausdrückliches Verlangen seines Mandanten anbieten, welches zu dokumentieren ist. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ist verpflichtet, seine Mandanten eindeutig und in einer auch für Laien verständlichen Form darauf hinzuweisen, dass Produkte des Grauen Kapitalmarktes für die Altersvorsorge ungeeignet sind, dem Risiko des Totalverlustes unterliegen und oft nur schwer handelbar sind. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler wird Vorstehendes in geeigneter Schriftform zum Bestandteil seiner Beratungsdokumentation machen.

... beachtet Compliance Regelungen.

Allgemeine Compliance Regelungen (insbesondere Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit) beachtetet der Ehrbare Finanzaanlagenermittler ebenso, wie sich selbst gegebene Regelungen zum Umgang mit Einladungen, Geschenken und Zuwendungen, um Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen zu vermeiden.

... weist auf Schlichtungsstellen hin.

In der Finanzbranche bestehen bewährte Ombudsmann- und Streitschlichtersysteme zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler wird seine Mandanten in geeigneter Weise auf diese Stellen hinweisen.

Sonstiges zu diesem Kodex

Der Kodex der Tätigkeit des ehrbaren Finanzanlagenvermittlers wurde vom Fachverlag Versicherungsbote UG erstellt. Der benannte Finanzanlagenvermittler hat sich zur Einhaltung vorstehender Handlungsweisen verpflichtet.

Verstöße

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler akzeptiert den Verlag Versicherungsbote UG als Beschwerdestelle. Verstöße gegen den Kodex der Tätigkeit des Ehrbaren Finanzanlagenvermittlers können (mit geeignetem Nachweis) übersendet werden an:

Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt)
Reclamstraße 42
04315 Leipzig.

Der Verlag Versicherungsbote UG kann davon Gebrauch machen, erfolgreiche Beschwerden wegen Verstoß gegen den Kodex zu veröffentlichen.

 
Kodex Footer UrkundeFav
​zum Kodex: Ehrbarer Versicherungsmakler
 

 

 

      Kodex
Ehrbarer Finanzanlagenvermittler

Christian Frank
Finanz- und Versicherungsmakler
Schlesische Str. 9a
93073 Neutraubling
D-F-155-Q968-95
 
     
 
Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ...

... wird die Interessen seiner Mandanten vertreten.

Der Ehrbare Finananzanlagenvermittler ist keinesfalls an einen Produktgeber gebunden. Er fühlt sich seinen Mandanten gegenüber verpflichtet. Er ist im Vermittlerregister als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO registriert. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler nimmt nicht an Wettbewerben von Produktgebern teil.

... bezeichnet sich als Finanzanlagenvermittler.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ist verpflichtet, keine Phantasiebezeichnungen für seine Tätigkeit zu benutzen. Insbesondere weist er sich als Finanzanlagenvermittler entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aus.

... schärft das Bild des unabhängigen Finanzanlagenvermittlers und bildet sich weiter.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler macht die Leistung und Bedeutung seines Status für die Öffentlichkeit und insbesondere gegenüber seinen Mandanten deutlich. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler nimmt an Weiterbildungen zur Arbeitsweise eines unabhängigen Finanzanlagenvermittlers, zum aktuellen Recht, zu Produkten etc. teil.

... handelt im Sinne seiner Mandanten.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ist im Sinne des Mandanten tätig und berät seine Mandanten ausgerichtet an deren Wünschen und Bedürfnissen sowie der ermittelten Risikoneigung. Sollte die Kündigung einer bestehenden Anlage mit Nachteilen für den Mandanten verbunden sein, so wird der Ehrbare Finanzanlagenvermittler den Mandanten auf diese Nachteile hinweisen. Courtagegetriebene Umschichtungen/Switches zum Nachteil des Mandaten lehnt der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ab. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler verpflichtet sich, seine Mandanten nicht nur über Vorteile von Produkten, sondern auch zu deren Nachteilen und Zwängen zu beraten.

... Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler beachtet das Bundesdatenschutzgesetzt.

Daten seiner Mandanten wird der Ehrbare Finanzanlagenvermittler entsprechend der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

... dokumentiert Beratungsgespräche.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler wird Gespräche mit seinen Mandanten gemäß den gesetzlichen Erfordernissen dokumentieren. Eine Anlagenvermittlung ohne Angemessenheitsprüfung erfolgt nur dann, wenn der Mandant nicht bereit ist, die dafür erforderlichen Informationen zu liefern, was zu dokumentieren ist.

... und der Bereich Versicherungen.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ist Finanzanlagenvermittler und somit im Bereich § 34f GewO tätig. Versicherungsverträge wird der Finanzanlagenberater nur dann vermitteln/betreuen, wenn er auch als Versicherungsvermittler gemäß § 34d GewO im entsprechenden Register registriert ist. Für den Fall, dass der Finanzanlagenvermittler im Rahmen § 34d GewO auch eine Registrierung als Versicherungsmakler besitzt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Versicherungsmakler nicht dieser Kodex hier, sondern der Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler gilt, insofern ein Beitritt dazu erfolgte.

... lehnt Steuerungsversuche ab.

Steuerungsversuche durch Medien und Produktgeber lehnt der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ab.

... betreut seine Mandanten möglichst umfassend.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler verpflichtet sich, seine Mandanten möglichst umfassend zu betreuen. Mithin wird der Ehrbare Finanzanlagenvermittler seinen Mandanten anbieten alle Finanzanlagen in seine Betreuung zu übernehmen, soweit dem Ehrbaren Finanzanlagenvermittler dies im Rahmen seiner Zulassung rechtlich, fachlich und unter Berücksichtigung seines Rates möglich ist. In diesem Zuge wird der Ehrbare Finanzanlagenvermittler seine Mandanten auf unvorteilhafte Geldanlagen in deren Bestand ansprechen. Auf bestimmte Bereiche spezialisierte Finanzanlagenvermittler handeln sinngemäß im Rahmen der von ihnen vermittelten Anlagen.

... und der Graue Kapitalmarkt.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler wird seinen Mandanten von sich aus keine Produkte aus dem Bereich des Grauen Kapitalmarktes anbieten. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler wird seinen Mandanten demnach von sich aus keine Orderschuldverschreibungen, Genussrechte, a-typisch stille Beteiligungen, Schiffsbeteiligungen, geschlossene Immobilienfonds etc. anbieten. Produkte des Grauen Kapitalmarktes wird der Ehrbare Finanzanlagenvermittler nur auf ausdrückliches Verlangen seines Mandanten anbieten, welches zu dokumentieren ist. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ist verpflichtet, seine Mandanten eindeutig und in einer auch für Laien verständlichen Form darauf hinzuweisen, dass Produkte des Grauen Kapitalmarktes für die Altersvorsorge ungeeignet sind, dem Risiko des Totalverlustes unterliegen und oft nur schwer handelbar sind. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler wird Vorstehendes in geeigneter Schriftform zum Bestandteil seiner Beratungsdokumentation machen.

... beachtet Compliance Regelungen.

Allgemeine Compliance Regelungen (insbesondere Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit) beachtetet der Ehrbare Finanzaanlagenermittler ebenso, wie sich selbst gegebene Regelungen zum Umgang mit Einladungen, Geschenken und Zuwendungen, um Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen zu vermeiden.

... weist auf Schlichtungsstellen hin.

In der Finanzbranche bestehen bewährte Ombudsmann- und Streitschlichtersysteme zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler wird seine Mandanten in geeigneter Weise auf diese Stellen hinweisen.

Sonstiges zu diesem Kodex

Der Kodex der Tätigkeit des ehrbaren Finanzanlagenvermittlers wurde vom Fachverlag Versicherungsbote UG erstellt. Der benannte Finanzanlagenvermittler hat sich zur Einhaltung vorstehender Handlungsweisen verpflichtet.

Verstöße

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler akzeptiert den Verlag Versicherungsbote UG als Beschwerdestelle. Verstöße gegen den Kodex der Tätigkeit des Ehrbaren Finanzanlagenvermittlers können (mit geeignetem Nachweis) übersendet werden an:

Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt)
Reclamstraße 42
04315 Leipzig.

Der Verlag Versicherungsbote UG kann davon Gebrauch machen, erfolgreiche Beschwerden wegen Verstoß gegen den Kodex zu veröffentlichen.

 
   Kodex Footer UrkundeVM
 Franklogo g2 web

 

Christian Frank
Finanz- und Versicherungsmakler

Post- und Büroanschrift:
Anton-Günther-Str. 2
93073 Neutraubling

T +49 9401 4206
F +49 9401 4257
E info@frankversichert.de

Kodex:

Wir haben uns den Kodizes Ehrbarer Versicherungs­makler und Ehrbarer Finanz­anlagen­vermittler verpflichtet.
Den jeweiligen Kodex­inhalt finden Sie hier:
kodex vm banner   kodex fav banner

 

Datenschutz       Impressum
Copyright © 2024 Christian Frank, Finanz- und Versicherungsmakler

Please publish modules in offcanvas position.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.